30.5.2022 - VG Würzburg: Entzug der Fahrerlaubnis wegen Fahrt mit E-Scooter unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen

VG Würzburg vom 23.2.2022, Az. W 6 K 21.1113

Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt mit einem E-Scooter unter dem Einfluss von Cannabis und Amphetaminen ist zulässig.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2020 wurde ein Fahrerlaubnisinhaber bei einer Verkehrskontrolle in Bayern dabei erwischt, wie er unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen einen E-Scooter fuhr. Die Blutprobe ergab eine THC-Konzentration von 1,8 ng/ml und eine Amphetaminkonzentration von 86,2 ng/ml. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis, wogegen sich nach erfolglosem Widerspruchsverfahren seine Klage richtete.

Das VG Würzburg entschied gegen den Kläger.

Der Entzug der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Denn der Kläger habe unter der Wirkung von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen. Er habe sich gemäß Nr. 9.1 und Nr. 9.2.2 der Anlage 4 FeV als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Der Kläger sei zumindest als gelegentlicher Konsument von Cannabis anzusehen, da nachweislich mehr als ein Konsumakt vorgelegen habe.